Hockey: Hallentraining vorerst nur für unter 16-Jährige
geschrieben von Tobias SeifertSeit 19.November 2021 gilt in Sachsen die Überlastungsstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
Ferner trat am 22.11.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Die Öffnung von Sporthallen ist momentan untersagt. Ausgenommen sind hiervon Öffnungen für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur Durchführung von Trainingseinheiten für diese Altersklassen hat Stadt Freiberg dem FHTC die Pflicht zur 3G-Kontrolle sowie Kontaktnachverfolgung übertragen. Dadurch sind momentan Trainingseinheiten für Vereinsmitglieder die das 16. Lebensjahr vollendet haben ausgesetzt. Der Zutritt von Eltern zur Spielfläche ist während der Trainingseinheiten ebenfalls untersagt. Das tagesaktuelle Gegenzeichnen des Schutz- und Hygienekonzeptes zur Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung, sowie der 3G-Nachweis ist für Trainingsteilnahme weiterhin obligatorisch.
Der FHTC hat daher sein Hygienekonzept Trainingsbetrieb erneut angepasst. Die aktuelle Version befindet sich hier. Alle Infos zum Hygienekonzept Wettkampfbetrieb sind zwar hier abzurufen, es wird allerdings momentan mit dem MHSB abgesprochen, ob und wie hier der Spielbetrieb unter den gegebenen Umständen wieder aufgenommen und fortgesetzt werden kann.
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