Hallenhockey: Vorwarnstufe für Sachsen erschwert Sportbetrieb
geschrieben von Tobias SeifertSeit 05.November 2021 gilt in Sachsen die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19. Oktober 2021.
Ferner tritt am 08.11.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Demnach dürfen sich im Rahmen privater Zusammenkünfte maximal zehn Personen treffen, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 16 Jahre nicht mitgezählt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) wendet diese Definition auch für den Sport im Innenbereich an. Dieser Sachverhalt wurde auf der Kabinettspressekonferenz (05.11.2021) der sächsischen Staatsregierung bestätigt. Das heißt, Training und Spiele werden momentan als Private Zusammenkünfte gewertet.
Ein Statement zur neuen Situation vom Landessportbund Sachsen, Kreissportbund Mittelsachsen oder dem Sächsischen Hockeyverband steht noch aus, daher ist es momentan unklar, ob und wie der Wettkampfbetrieb unter der Vorwarnstufe durchgeführt werden kann.
Update 08.11.2021
Der LSB bemüht sich seit dem Wochenende um Klärung. Der neue FAQ für Sport wird momentan überarbeitet und soll mit den zuständigen Ministerien abgestimmt werden.
Der FHTC hat daher sein Hygienekonzept Trainingsbetrieb erneut angepasst. Die aktuelle Version befindet sich hier. Alle notwendigen Infos zum Hygienekonzept Wettkampfbetrieb sind zwar hier abzurufen, es wird allerdings auf Input durch die Verbände gewartet. Zeitnah erfolgt eine erneute Prüfung des Konzeptes entsprechend neuer Rahmenbedingungen.
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